Bei diesem Artikel handelt es sich um ein gebrauchtes Objekt (Antiquität, Sammlerstück oder Gebrauchtware), das bereits vor dem 13.12.2024 erstmalig in der EU in Verkehr gebracht wurde. Gemäß Art. 2 Abs. 2 GPSR fallen Antiquitäten und Sammlerstücke von historischem oder kulturellem Wert sowie gebrauchte Waren, die vor diesem Stichtag bereitgestellt wurden, nicht unter die neuen Informationspflichten für Neuwaren.